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Polizeikontrolle in Penzberger Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber - 30 Polizisten im Einsatz, Iraner wegen verschiedener Delikte festgenommen -
PENZBERG, LKR. WEILHEIM-SCHONGAU. Bayerns Innenminister
Joachim Hermann kündigte vor kurzem regelmäßige Kontrollen von
Asylbewerberunterkünften an. Das Polizeipräsidium Oberbayern
Süd überprüfte jetzt eine Gemeinschaftsunterkunft in Penzberg und
nahm am Donnerstagvormittag, 16. Februar 2017, dort einen Mann
fest, dem einige Delikte zur Last gelegt werden.
"Wir müssen wissen, wer sich in den Asylunterkünften aufhält und was
dort vor sich geht", hatte Joachim Hermann vor wenigen Tagen gesagt
und in den kommenden Wochen systematische Kontrollen angekündigt.
Ziel sei es dabei, die Unterkünfte und ihr Umfeld deutlich sicherer zu
machen. Außerdem könne man dadurch Identitätstäuschungen und
Leistungsbetrug verhindern.
Rund 30 Beamte des Polizeipräsidiums Oberbayern Süd kontrollierten
am gestrigen Mittwochabend die Gemeinschaftsunterkunft in der
Nonnenwaldstraße in Penzberg. Eine knappe Stunde lang dauerte die
Aktion, alle anwesenden 34 Personen und alle Zimmer auf den drei
Ebenen der Unterkunft wurden dabei überprüft. Zunächst gab es nichts
zu beanstanden. Am heutigen Donnerstagmorgen aber teilte die Leitung
der Gemeinschaftsunterkunft der Polizei mit, dass sich ein Mann dort
ohne Befugnis aufhalte, der wohl im Laufe der Nacht und nach
Beendigung der Polizeikontrolle in die Unterkunft gelangt war. Der
Unbekannte wurde festgenommen, weil er sich mit gefälschten
zypriotischen Ausweisdokumenten auswies, bei ihm Verpackungsmittel
mit Anhaftungen von Haschisch gefunden wurden und er außerdem über
zwei Schlüssel zu der Gemeinschaftsunterkunft verfügte, obwohl der
Mann dort nicht wohnt.
Die ersten Ermittlungen der Polizeiinspektion Penzberg ergaben, dass es
sich bei dem Festgenommenen wohl um einen iranischen
Staatsangehörigen handelt. Sein tatsächliches Alter ist
jedoch unklar, denn der Mann lebte wohl unter fünf
verschiedenen Identitäten in Deutschland.
Wegen Urkundenfälschung, Hausfriedensbruch, einem
Verstoß nach dem Betäubungsmittelgesetz und
möglicherweise auch dem unberechtigten Bezug von
Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz wird
sich der Iraner verantworten müssen.
Polizei Penzberg | Bei uns veröffentlicht am 19.02.2017
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