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Penzberg/Verhalten bei Wildunfällen

Verkehrsunfälle mit Schalenwild (Reh, Wildschwein, Rotwild…) unverzüglich bei der nächsten Polizeidienststelle oder dem Revierinhaber zu melden ist. Andernfalls kann gemäß Artikel 56 des Bayerischen Jagdgesetzes eine Geldbuße bis zu 1.000,- Euro verhängt werden.
Durch diese gesetzlich fixierte Meldepflicht des Verkehrsteilnehmers soll sichergestellt werden, dass eventuell verletztes Wild möglichst schnell von seinem Leiden erlöst wird, oder das der Jagd als Übungsberechtigte sich möglichst früh das Wild aneignen kann.
Darüber hinaus besteht für den Verkehrsteilnehmer auch eine Verkehrssicherungspflicht, dass heißt, die Unfallstelle muss entsprechend abgesichert und das Wild gegebenenfalls von der Fahrbahn gezogen werden.
So ereignete sich am 14.10.11, um 05:40 Uhr, auf der Staatsstraße im Bereich Eurasburg ein Wildunfall. Der Fahrer des Unfall-Pkw, ein 42-jähriger Penzberger, meldete den Unfall erst am 14.10., um kurz nach 12:00 Uhr.
Zwischenzeitlich ging jedoch bei der Polizeiinspektion Wolfratshausen eine Meldung ein, dass ein Reh mit gebrochenen Hinterläufen auf der Straße sitzen würde. Durch die Kollegen der Polizeiinspektion Wolfratshausen musste das Reh erschossen werden.
Es ergeht daher noch mal dringend der Appell, Wildunfälle unverzüglich bei der Polizei zu melden

Polizei Penzberg | Bei uns veröffentlicht am 18.10.2011


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