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Penzberg/Überwachung von Stopschildern an Unfallhäufungsstellen

Im Dienstbereich der Polizeiinspektion Penzberg gibt es einige Einmündungen, an denen es wegen Vorfahrtsverstößen häufiger zu Verkehrsunfällen kommt. An diesen Stellen wurde meist auch ein Stopschild (Zeichen 206) aufgestellt.

Obwohl solche Einmündungen häufig als übersichtlich erscheinen, kommt es dort zu Unfällen, bei denen der Wartepflichtige den vorfahrtsberechtigten Verkehrsteilnehmer übersehen hat. Teilweise ist dies bedingt durch das Verdecken von abbiegenden Fahrzeugen oder man übersieht das Fahrzeug, da es sich gerade hinter einer Säule des eigenen Fahrzeugs befindet.

Wenn die Stopschilder entsprechend beachtet würden, könnten solche Verkehrsunfälle verhindert werden.

Die Polizeiinspektion Penzberg wird daher in der nächsten Zeit verstärkt entsprechende Überwachungen durchführen. Der Bußgeldkatalog sieht bei Missachtung des Haltgebots 10,- Euro Bußgeld vor. Sollte es zu einer Gefährdung kommen, wird das Bußgeld auf 50,- Euro und 3 Punkte erhöht. Bei einem Unfall erfolgt nochmals eine Erhöhung des Bußgeldes auf 60,- Euro.

Beispiele für Einmündungen mit entsprechender Unfallhäufung sind die Einmündung Bichler Straße/Karlstraße, Henlestraße/Grube und die Ausfahrt der Autobahn in Iffeldorf aus Richtung München kommend.

Polizei Penzberg | Bei uns veröffentlicht am 11.01.2012


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