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Zum Falschfahrer auf der BAB 95 a. 26.02.2014

Am 26.02.2014 teilten um 14.31 Uhr mehrere Verkehrsteilnehmer gleichzeitig bei der Einsatzzentrale in Rosenheim über Notruf einen Falschfahrer auf der BAB 95, zwischen den Anschlussstellen Penzberg und Seeshaupt mit.

Das Fahrzeug, ein schwarzer VW Polo, war nach Angaben der Mitteiler von der AS Penzberg/Iffeldorf aus, auf der Richtungsfahrbahn „Süden“ (Richtung GAP) in falscher Richtung (also Richtung München) unterwegs.

Während durch Kräfte der angrenzenden Polizeiinspektionen die betreffenden Anschlussstellen gesperrt wurden, fuhr eine Streife der zuständigen Verkehrspolizei Weilheim dem Falschfahrer von der AS Seeshaupt aus entgegen.

Ca. zwei Kilometer nach der AS Seeshaupt, wurde ein schwarzer VW Polo festgestellt, der jetzt aber wieder in die richtige Fahrtrichtung fuhr. Da auch die Beschreibung der Fahrerin passte, wurde das Fahrzeug an der AS Penzberg ausgeleitet und die Fahrerin, eine 76jährige aus dem westlichen LKR GAP, befragt.

Bei dieser Befragung gab die Fahrerin zu, an der AS Penzberg falsch eingefädelt und dann aufgrund des starken Verkehrs auf dem Standstreifen gefahren zu sein, bis sich nach ca. fünf Kilometern fahrt eine Wendemöglichkeit in Form eines ehemaligen Parkplatzes bot. Dort wendete sie und fuhr nun wieder in Richtung GAP, bis sie angehalten wurde.

Nach bisherigen Erkenntnissen, wurden keine anderen Verkehrsteilnehmer konkret gefährdet, so dass die Fahrerin nach entsprechender Belehrung wieder weiter nach Hause fahren konnte.

Sie erwartet ein Strafverfahren wegen „Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315 c StGB), über einen Entzug des Führerscheins entscheidet der zuständige Staatsanwalt.

Sollten bei dem Manöver doch noch Verkehrsteilnehmer gefährdet worden sein, so werden diese gebeten sich bei der zuständigen Verkehrspolizei Weilheim zu melden!




Polizei | Bei uns veröffentlicht am 27.02.2014


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